CSU Neumarkt: Eigentum wertschätzen – Bebauungsplan für Privatgrundstück ablehnen

Die CSU-Stadtratsfraktion kritisiert das Vorhaben der Verwaltung, durch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Stadtteil Woffenbach anstelle derzeit dringend benötigter Wohnbauflächen eine Entwicklungsfläche für die Ortsfeuerwehr schaffen zu wollen. Der aktuelle Beschlussvorschlag der Stadt würde einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der privaten Grundstücksbesitzer bedeuten – und sei daher abzulehnen.

Konkret geht es um die weitere Nutzung eines ca. 0,9 ha großen Privatgrundstücks an der Alfred-Bischoff-Straße in Woffenbach. Bereits in seiner Weihnachts-Sitzung am 25.11.2020 hatte sich der Stadtrat mit dem Thema beschäftigt, bevor es dann jedoch wegen zahlreicher Kritikpunkte wieder von der Tagesordnung genommen worden war. „Warum die Weiterentwicklung desselben Grundstücks durch einen städtischen Bebauungsplan nach so kurzer Zeit nun schon wieder diskutiert werden soll, erscheint uns unverständlich“, fasst CSU-Fraktionsvorsitzender Marco Gmelch die aktuelle Vorlage für die kommende Stadtratssitzung zusammen.

Dabei stehen die Christsozialen dem ursprünglichen Anliegen der Stadtverwaltung konstruktiv gegenüber. Schließlich sei einer bedarfsgerechten Erneuerung des Feuerwehrhauses Woffenbach zugunsten der Allgemeinheit durchaus zuzustimmen – aber nicht auf privatem Grund. „Dass hier ein Privatgrundstück durch einen öffentlichen Aufstellungsbeschluss umgewidmet werden soll, stellt eine eklatante Verletzung des Eigentumsrechts dar“, verdeutlicht Fraktionsvize Peter Ehrensberger die grundsätzliche Ablehnung der CSU: „Ein solches politisches Signal gilt es abzulehnen, den Wert des Eigentums dagegen zu bewahren.“ Öffentliche Gebäude wie etwa ein Feuerwehrhaus müssten auf Flächen gebaut werden, die im Eigentum der Stadt stünden – zum Beispiel in dem Bereich des bisherigen Feuerwehrhauses beim Kreisverkehrsgarten in Neumarkt.

Nach Ansicht seiner Stadtrats-Kollegin Lissy Walter handele es sich bei diesem Thema ohnehin um eine rein theoretische Diskussion. Nach ihren Informationen würden die Eigentümer nämlich vom Verkauf des Grundstücks absehen, falls der Bebauungsplan mit einem Feuerwehrhaus auf diesem Areal beschlossen werden sollte. „Dadurch würde jede denkbare Weiterentwicklung – ob zugunsten einer Wohnbebauung und/oder eines Feuerwehrhauses – auf längere Zeit unmöglich gemacht“, schließt Reinhard Brock, Feuerwehrreferent der Stadt Neumarkt.

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