CSU setzt sich für Fahrradfahrer und Musikschüler ein

Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf das Verkehrserziehungs- und Kultur-Angebot in der Stadt Neumarkt beschäftigten die CSU-Stadträte in ihrer vergangenen Fraktionssitzung. Im Zentrum der Beratungen standen Zusatzangebote für Schulkinder zum Erwerb des Fahrrad-Führerscheins sowie die geplante Gebühren-Rückerstattung an der Musikschule.

„Die Corona-Krise hat auch Einschränkungen für den Verkehrsunterricht der Neumarkter Schülerinnen und Schüler mit sich gebracht“, berichtete Neu-Stadtrat Roland Kuß. So sei während der Schulschließungen einigen Kindern die Möglichkeit genommen worden, im Rahmen der Verkehrserziehung den Fahrrad-Führerschein ablegen zu können. „Ich freue mich daher, dass die Verkehrswacht in den kommenden Wochen Nachhol-Kurse für die betroffenen Schülerinnen und Schüler durchführen wird. Diese Maßnahme könnte die Stadt nun noch durch die Öffnung des Woffenbacher Verkehrsgartens an Samstagen ergänzen, damit die Ampelanlage auch am Wochenende zu Übungszwecken genutzt werden kann“, erklärt Sportreferent Kuß.

Fraktionsvorsitzender Marco Gmelch ergänzt: „Unsere angedachte Ausweitung des Angebots für jugendliche Fahrradfahrer würde Neumarkt gut zu Gesicht stehen. Schließlich strebt die Stadt derzeit ihre erneute Zertifizierung als „Fahrradfreundliche Kommune“ an. Grundlagen dafür sind jedoch eine Förderung des Radverkehrs sowie die Steigerung des Radverkehrsanteils am gesamten Verkehrsaufkommen. Da liegt es nahe, gerade Kinder und Jugendliche für das Fahrrad im Stadtverkehr fit zu machen.“

Anschließend machte sich Stadträtin Elfriede Meier für eine vorgesehene Änderung der Gebührensatzung der Musikschule stark. „Als Musikschul-Referentin kann ich die geplante Satzungsänderung nur begrüßen. Dadurch besteht die Möglichkeit, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Gebühren für Kurse zurückzuerstatten, die wegen der Corona-Krise entfallen mussten und aktuell auch nur in eingeschränktem Umfang angeboten werden können.“

Ein solcher Fall von „höherer Gewalt“ sei durch die bisherige Satzung nicht geregelt gewesen. Insgesamt könne mit der Rückerstattung an die Beitragszahler von circa 70.000 Euro gerechnet werden, so Meier abschließend.

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