"Nachteile für Überlebende verhindern" RA Peter Ehrensberger zum Erbrecht

(pe) Rechtsanwalt Peter Ehrensberger, amtierender Stadtrat und Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht , referierte vor vollem „Haus“ im Rahmen der CSU Vortragsreihe „Näher am Menschen“ im Gasthaus Hiereth in Woffenbach über die rechtlichen Auswirkungen beim Erbfall.

Anhand von eingängigen Beispielen erläuterte er verständlich wie sich bei  den unterschiedlichsten  möglichen Konstellationen – z.B. verheiratet mit oder ohne Kinder, nicht verheiratet mit oder ohne Kinder und bei Patchwork Familien -  die gesetzliche Erbfolge darstellt wenn keinerlei  testamentarische oder erbvertragliche Regelungen getroffen wurden. Das Ergebnis seien oft Erbengemeinschaften, deren Beteiligte sich oft nicht leiden können und teilweise nicht einmal kennen würden.

Er wies eindringlich darauf hin, dass unübersichtliche und juristisch schwer händelbare Erbengemeinschaften auf jeden Fall für sämtliche Beteiligte durch geschickte testamentarische oder letztwillige Verfügungen vermieden werden sollten, und dass die Errichtung eines Testaments fast immer zwingend erforderlich ist, um erhebliche Nachteile bei  den „Überlebenden“ zu verhindern.

Er erläuterte weiterhin kurz die einzelnen Verfügungsmöglichkeiten wie Testament, Berliner Testament, Erbvertrag, Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen ebenso wie die Problematiken zum Pflichtteilsrecht und den Kreis der Pflichtteilsberechtigten.

Bild: Georg Jo Kerl

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